Wer ein Auto besitzt
ist nicht nur mobil.
Durch die Teilnahme am Verkehr setzt man sich und die anderen Verkehrsteilnehmer
Risiken aus, gegen deren finanzielle Folgen man sich ausreichend absichern
sollte. |
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Hier rüber sollte
man sich eingehend informieren, da es eine schier unendliche Zahl an Tarifen
gibt
und man viel Geld sparen kann, wenn man sich ausreichend informiert. |
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Die Einteilung bei den Versicherern erfolgt
in so genannte Schadenfreiheitsklassen.
Sowohl für die Haftpflichtversicherung wie für die Kaskoversicherung wird
mit Hilfe der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Schadenfreiheitsrabatt
(SF) ermittelt.
Die SF-Klasse wird nach Anzahl der schadenfreien Jahre bestimmt. Bei den
meisten Versicherungen gibt es z.Zt. für PKW 25 SF-Klassen.
Sie können die aktuelle SF-Klasse Ihres Autos in der letzen Beitragsrechnung
oder in der Versicherungspolice finden.
Die SF-Klassen und damit die Beitragssätze sind bei den Versicherungsgesellschaften
unterschiedlich. Jeweils zu Jahresbeginn erfolgt eine Auf- oder Abstufung
in die nächste Schadenfreiheitsklasse.
Wer unfallfrei gefahren ist, wird dafür mit einer Aufstufung belohnt und
muss einen geringeren Versicherungsbeitrag zahlen. Kurz: Sie bekommen einen
Schadensfreiheitsrabatt.
Wer Schuld an einem Unfall hatte, wird abgestuft und muss eine höhere Prämie
zahlen.
Bei langjähriger Schadenfreiheit und geringer verursachter Schadenhöhe ist
es manchmal ratsam, die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen, um den
erreichten Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren.
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Da Frauen laut Statistik weniger Unfälle
verursachen als Männer, bieten viele Versicherer Sondertarife für Frauen
an, die zum Teil erhebliche Rabatte beinhalten.
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Darüber hinaus werden auch Statistiken
herangezogen, die Auskunft über das Risiko geben sollen.
Ist das Risiko in der Statistik besonders hoch, z.B. bei Fahranfängern,
dann steigen auch die Beiträge. |
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Fahranfänger haben jedoch einige Möglichkeiten, um den hohen Beiträgen zu
entgehen. |
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Anmeldung als Zweitwagen bei den Eltern. So
lassen sich die Beiträge von 230 Prozent auf 140 Prozent und weniger
senken. |
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Die Versicherung bei der gleichen Versicherungsgesellschaft
wie die der Eltern abschließen. |
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Wer zuvor unfallfrei Moped oder Motorrad gefahren
ist, kann möglicherweise von einem günstigen Angebot für eine Autoversicherung
profitieren. |
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Die KFZ-Versicherungs-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung.
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben, so dass
alle Fremdschäden bezahlt werden, für die Fahrer oder Halter aufzukommen
haben.
Deshalb muss bei Zulassung eines KFZ die Versicherung bei der Zulassungsstelle
durch die Versicherungsdoppelkarte nachgewiesen werden.
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Bei Sachschäden geht die gesetzliche Mindestdeckung
bis 500.000 Euro,
bei Vermögensschäden bis 50.000.
Personenschäden sind mindestens mit 2,5 Millionen Euro versichert.
Allerdings sollte man eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
abschließen, da die Kosten einer Heilung (Operation, Krankenhausaufenthalt,
Rehabilitation) diesen Betrag schnell übersteigen können, vor allem, wenn
es sich um mehr als einen Geschädigten handelt.
Im Rahmen einer KFZ-Haftpflichtversicherung kann man außerdem eine Insassenunfallversicherung
abschließen.
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Die Insassenunfallversicherung leistet, wenn es nach einem Unfall keinen
Schuldigen gibt, der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht oder keinen Versicherungsschutz
hat. In allen anderen Fällen leistet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
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Der Fahrer selbst kann bei einem selbstverschuldeten
Unfall keine KFZ-Versicherungs-Haftpflichtansprüche geltend machen.
Daher ist für den Fahrer die Insassenunfallversicherung wichtiger als für
die Beifahrer. Anstelle der Insassenunfallversicherung empfiehlt sich aber
auch die normale Unfallversicherung, die kaum teurer ist, dafür aber 24
Stunden am Tag und nicht nur während der Autofahrt gilt.
Neben der gesetzlich vorgeschrieben KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es
noch die freiwilligen Optionen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung.
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Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug
sowie den fest verbundenen oder unter Verschluss verwahrten Teilen durch
Brand oder Explosion, Diebstahl, Beschädigungen durch äußere
Einwirkungen
(Sturm, Hagel, Blitzschlag, usw.), Kollision mit Wild
sowie Schäden der Elektroanlage durch Kurzschluss und Schäden
an der Verglasung.
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Sie übernimmt zusätzlich zu den Leistungen
der Teilkaskoversicherung auch die Kosten für Reparaturen nach selbstverschuldeten
Unfällen und mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen (Vandalismus).
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| TIPP
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Wenn
das Fahrzeug im Laufe des Jahres zugelassen wird, gilt eine Frist
von sechs Monaten, um auch von einer Höherstufung profitieren zu können.
Das bedeutet:
Wer sein Fahrzeug nach dem 1. Juli anmeldet, bleibt auch im folgenden
Jahr in derselben Schadenfreiheitsklasse. Am "günstigsten" ist es,
sein Auto Ende Juni anzumelden. |
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